Auf Deinem Weg zum Führerschein durchläufst Du die theoretische Ausbildung. An den Grundkursen kann jeder Fahrschüler teilnehmen. Vorgeschrieben sind 12 Doppelstunden á 90 Minuten, die jeder Schüler absolvieren muss. Nach der Anmeldung kann sofort mit den Theoriestunden begonnen werden.
Folgende Themen werden im theoretischen Unterricht behandelt:
Thema 1:
Persönliche Voraussetzungen
Thema 2:
Risikofaktor Mensch
Thema 3:
Rechtliche Rahmenbedingungen
Thema 4:
Straßenverkehrssysteme und Bahnübergänge
Thema 5:
Grundregeln Vorfahrt und Verkehrsregelungen
Thema 6:
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
Thema 7:
Teilnehmer am Straßenverkehr- Besonderheiten und Verhalten
Thema 8:
Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
Thema 9:
Verkehrsbeobachtung und Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern
Thema 10:
Ruhender Verkehr
Thema 11:
Verhalten in besonderen Situationen/Folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften
Thema 12:
Lebenslanges Lernen
Bei den klassenspezifischen Kursen beschäftigen wir uns in der Fahrschule mit der Technik der jeweils ausgewählten Führerscheinklasse. Entsprechend müsst Ihr zwischen 2 und 4 Mal den klassenspezifischen Unterricht besuchen, der ebenfalls in Doppelstunden á 90 Minuten abgehalten wird.
Beispiel Führerschein Klasse B:
12x Grundunterricht + 2 x Klassenspezifischer Unterricht = 14 Std. á 90 Minuten
Die Theorie-Prüfung selbst macht Ihr im Anschluß beim TÜV. Wichtig hierfür ist, das alle nötigen Unterrichte besucht worden und wir in der Fahrschule die Rückmeldung bekommen haben, dass euer Fahrerlaubnisantrag beim TÜV vorliegt. Damit hier nichts schief geht, ist es wichtig immer alle Kontaktdaten aktuell zu halten. Ändert sich etwa Eure Anschrift oder die Mobilnummer, dann informiert uns bitte darüber. Nur so kann eurer Fahrlehrer schnell reagieren.
Vor der theoretischen Prüfung bietet euch die Fahrschule Bergheim einen „Vortest“ an. Nach erfolgreichem Bestehen dieses Tests bekommt Ihr den sogenannten „weißen Schein“ ausgehändigt, mit dem Ihr beim TÜV die Theorieprüfung ablegen könnt. Die theoretische Prüfung kann frühestens 3 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters, das für eure Klasse nötig ist, ablegt werden.
Theorieprüfung bestanden?
Dann solltet Ihr innerhalb der nächsten 12 Monate die praktische Prüfung vollziehen. Das ist der Zeitraum in dem das positive Prüfungsergenis gültig ist. Nach Ablauf dieser Zeit ohne eine praktische Pürfung abzulegen, ist ein neuer Antrag auf Fahrerlaubnis beim Straßenverkehrsamt zu stellen.